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AGB

AGB FÜR TEST- UND LEIHMATERIAL PERFECT Sport 1. Vertragspartner Vertragspartner für die Reservierung, Überlassung und Nutzung von Test-, Demo- und Leihmaterial ist die: PERFECT Holding GmbH handelnd unter der Geschäftsbezeichnung / Marke PERFECT Sport Gewerbepark Süd 11 6330 Kufstein, Austria FN 675447 f UID-Nr.: ATU83151679 E-Mail: flo@perfect-sport.at Web: www.perfect-sport.at Nachfolgend „PERFECT Sport“ genannt. 2. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die kostenlose oder entgeltliche Überlassung von Test-, Demo-, Rent- und Leihmaterial durch PERFECT Sport. Dies umfasst insbesondere Kite-, Wing-, Surf-, Foil-, SUP-, Board-, Bar-, Zubehör- und sonstiges Sport- oder Wassersportmaterial. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von PERFECT Sport schriftlich bestätigt wurden. Für Verbraucher gelten diese AGB nur insoweit, als zwingende gesetzliche Verbraucherschutzbestimmungen nicht entgegenstehen. 3. Reservierung und Vertragsabschluss Die Darstellung von Test- oder Leihmaterial auf der Website, in sozialen Medien, in Preislisten oder in sonstigen Unterlagen stellt kein verbindliches Angebot dar. Eine Reservierung oder Buchung wird erst verbindlich, wenn sie von PERFECT Sport bestätigt wurde oder das Material tatsächlich an den Kunden übergeben wird. PERFECT Sport ist berechtigt, Reservierungen abzulehnen oder zu stornieren, insbesondere wenn das Material nicht verfügbar ist, Sicherheitsbedenken bestehen oder Zweifel an der geeigneten Nutzung durch den Kunden vorliegen. 4. Verfügbarkeit des Materials PERFECT Sport bemüht sich, reserviertes Material zum vereinbarten Zeitpunkt bereitzustellen. Eine bestimmte Verfügbarkeit kann jedoch nicht garantiert werden, insbesondere wenn Material durch vorherige Nutzung beschädigt, verspätet zurückgegeben, verloren, gestohlen oder aus Sicherheitsgründen nicht ausgegeben werden kann. In solchen Fällen bemüht sich PERFECT Sport nach Möglichkeit um Ersatzmaterial. Ein Anspruch auf bestimmtes Ersatzmaterial besteht nicht. 5. Kostenlose Überlassung Die Überlassung des Testmaterials erfolgt derzeit kostenlos, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Auch bei kostenloser Überlassung bleibt der Kunde für Schäden, Verlust, Diebstahl, fehlendes Zubehör, verspätete Rückgabe oder übermäßige Verschmutzung verantwortlich, soweit diese durch unsachgemäße Nutzung, Sorgfaltsverletzung oder vertragswidriges Verhalten entstehen. PERFECT Sport behält sich vor, für bestimmtes Material eine Kaution zu verlangen. 6. Kaution PERFECT Sport kann vor Übergabe des Materials eine Kaution verlangen. Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche von PERFECT Sport, insbesondere bei Beschädigung, Verlust, Diebstahl, fehlendem Zubehör, verspäteter Rückgabe, Reinigungsaufwand, Trocknungskosten oder sonstigen offenen Forderungen. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach vollständiger und ordnungsgemäßer Rückgabe sowie Prüfung des Materials. PERFECT Sport ist berechtigt, berechtigte Forderungen mit der Kaution gegenzurechnen. 7. Voraussetzungen für die Nutzung Der Kunde muss volljährig und geschäftsfähig sein. Minderjährige dürfen Test- oder Leihmaterial nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten und, soweit erforderlich, unter geeigneter Aufsicht nutzen. PERFECT Sport kann vor Übergabe einen gültigen Lichtbildausweis, Kontaktdaten, Versicherungsnachweis und/oder eine Kaution verlangen. Der Kunde bestätigt, dass er über die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und körperlichen Voraussetzungen verfügt, um das jeweilige Material sicher und sachgemäß zu verwenden. Bei Unsicherheit, fehlender Erfahrung oder ungeeigneten Bedingungen darf das Material nicht genutzt werden. 8. Übergabe und Prüfung des Materials Das Material wird bei Übergabe gemeinsam geprüft oder durch PERFECT Sport dokumentiert. Der Kunde verpflichtet sich, das Material vor der ersten Nutzung sowie vor jeder weiteren Nutzung auf sichtbare Schäden, Verschleiß, Vollständigkeit und ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Erkennbare Schäden, fehlendes Zubehör oder sonstige Mängel sind vor der Nutzung unverzüglich an PERFECT Sport zu melden. Wird das Material trotz erkennbarer Schäden verwendet, kann der Kunde für daraus entstehende Schäden verantwortlich sein. 9. Nutzung des Materials Der Kunde verpflichtet sich, das Material sorgfältig, sachgemäß und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere: a) das Material vor jeder Nutzung auf sichtbare Schäden, Verschleiß und Vollständigkeit zu prüfen; b) Herstellerhinweise, Sicherheitsregeln und lokale Vorschriften einzuhalten; c) Wetter-, Wind-, Wasser-, Gelände- und Spotbedingungen selbst zu beurteilen; d) das Material nicht bei gefährlichen, ungeeigneten oder überfordernden Bedingungen zu verwenden; e) das Material nicht an Dritte weiterzugeben; f) das Material nicht zu vermieten, weiterzuverleihen oder gewerblich zu verwenden; g) das Material nicht für Schulungen, Kurse oder Veranstaltungen zu verwenden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde; h) das Material nicht umzubauen, zu verändern oder selbst zu reparieren; i) Schäden, Verlust, Diebstahl oder Unfälle unverzüglich an PERFECT Sport zu melden. Die Nutzung unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder sonstigen beeinträchtigenden Substanzen ist untersagt. 10. Besondere Hinweise zu Sport- und Wassersportmaterial Die Nutzung von Sport- und Wassersportmaterial ist mit Risiken verbunden. Dazu zählen insbesondere Verletzungen, Stürze, Kollisionen, Materialbruch, Kontrollverlust, Wind- und Wetterumschwünge, Strömungen, Hindernisse, Überforderung sowie Gefahren für Dritte. Der Kunde nutzt das Material auf eigene Verantwortung. Der Kunde bestätigt, dass er über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten zur sicheren Nutzung des jeweiligen Materials verfügt oder das Material nur unter geeigneter Aufsicht bzw. Anleitung verwendet. Empfehlungen von PERFECT Sport ersetzen keine eigene Einschätzung des Kunden. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sein Können, sein Körpergewicht, seine Erfahrung, die Wetterbedingungen, die Windstärke, den Spot und die Eignung des Materials richtig einzuschätzen. 11. Sicherheitsausrüstung Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, geeignete Sicherheitsausrüstung zu verwenden. Dazu können je nach Sportart insbesondere Helm, Schwimmhilfe, Prallschutzweste, Leash, Trapez, Schutzkleidung oder sonstige Sicherheitsausrüstung gehören. PERFECT Sport übernimmt keine Haftung dafür, dass der Kunde die richtige Sicherheitsausrüstung auswählt oder verwendet. 12. Rückgabe Das Material ist spätestens zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt vollständig, sauber, ordentlich verpackt und samt Zubehör zurückzugeben. Eine Verlängerung der Leihdauer ist nur nach vorheriger Zustimmung von PERFECT Sport möglich. Bei verspäteter Rückgabe kann PERFECT Sport Ersatzansprüche geltend machen, insbesondere wenn das Material für andere Kunden reserviert war oder dadurch ein Nutzungsausfall entsteht. Fehlendes Zubehör, Reinigungsaufwand, Trocknung, Reparaturen oder Ersatzbeschaffung können dem Kunden verrechnet werden. Schäden, Verlust, Diebstahl oder fehlendes Zubehör sind spätestens bei Rückgabe aktiv mitzuteilen. 13. Schäden, Verlust und Diebstahl Der Kunde haftet für Schäden am Material, Verlust, Diebstahl, fehlendes Zubehör und übermäßige Verschmutzung, soweit diese während der Leihdauer durch unsachgemäße Nutzung, vertragswidrige Verwendung, Sorgfaltsverletzung oder sonstiges schuldhaftes Verhalten entstehen. Bei Beschädigung sind die tatsächlichen Reparaturkosten zu ersetzen. Ist eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll, kann der Zeitwert bzw. Wiederbeschaffungswert des Materials verrechnet werden. Normale, sachgemäße Abnutzung bei ordnungsgemäßer Verwendung geht nicht zulasten des Kunden. Bei Verlust oder Diebstahl ist PERFECT Sport unverzüglich zu informieren. Bei Diebstahl ist zusätzlich unverzüglich Anzeige bei der zuständigen Behörde zu erstatten und PERFECT Sport eine Kopie der Anzeige vorzulegen. 14. Versicherung Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, zu prüfen, ob eine private Haftpflichtversicherung, Sportversicherung, Reiseversicherung oder sonstige Versicherung Schäden am Testmaterial, Schäden gegenüber Dritten sowie eigene Unfälle abdeckt. PERFECT Sport übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Kunde ausreichend versichert ist. Eine Nutzung ohne geeigneten Versicherungsschutz erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. 15. Haftung von PERFECT Sport PERFECT Sport haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie für Personenschäden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet PERFECT Sport nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden, soweit gesetzlich zulässig. PERFECT Sport haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, Missachtung von Sicherheitsregeln, falsche Einschätzung von Wetter-, Wind-, Wasser- oder Umgebungsbedingungen, Selbstüberschätzung, Verwendung trotz erkennbarer Schäden oder vertragswidrige Nutzung durch den Kunden entstehen. 16. Haftung gegenüber Dritten Der Kunde haftet für Schäden, die er während der Nutzung des Materials Dritten zufügt, nach den gesetzlichen Bestimmungen selbst. Der Kunde hält PERFECT Sport von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese Ansprüche auf ein schuldhaftes oder vertragswidriges Verhalten des Kunden zurückzuführen sind. 17. Ausschluss von der Nutzung PERFECT Sport kann die Überlassung verweigern oder bereits überlassenes Material zurückfordern, wenn: a) der Kunde offensichtlich ungeeignet oder überfordert erscheint; b) Sicherheitsbedenken bestehen; c) falsche Angaben gemacht wurden; d) vereinbarte Sicherheiten oder Kautionen nicht geleistet wurden; e) das Material vertragswidrig genutzt wird; f) Wetter-, Wind-, Wasser- oder Sicherheitsbedingungen eine Nutzung nicht zulassen; g) der Kunde gegen diese AGB oder individuelle Vereinbarungen verstößt. 18. Reservierung, Storno und Nichterscheinen Die Reservierung von Test- und Leihmaterial erfolgt nach Verfügbarkeit. Solange die Überlassung kostenlos erfolgt, entstehen dem Kunden bei rechtzeitiger Stornierung keine Kosten. Der Kunde wird gebeten, eine Reservierung so früh wie möglich abzusagen, wenn das Material nicht benötigt wird, damit es anderen Kunden zur Verfügung gestellt werden kann. Bei Nichterscheinen, verspäteter Rückgabe, Beschädigung, Verlust, Diebstahl, fehlendem Zubehör oder übermäßiger Verschmutzung bleiben Ersatzansprüche von PERFECT Sport unberührt. 19. Eigentum Das Test- und Leihmaterial bleibt jederzeit Eigentum der PERFECT Holding GmbH bzw. von PERFECT Sport. Der Kunde erwirbt durch die Überlassung kein Eigentum und keine sonstigen Rechte am Material, außer dem zeitlich beschränkten Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang. 20. Datenschutz PERFECT Sport verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Reservierung, Vertragsabwicklung, Identitätsprüfung, Übergabe, Rückgabe, Schadensabwicklung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website. 21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt österreichisches Recht. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Gegenüber Unternehmern ist, soweit gesetzlich zulässig, der Gerichtsstand am Sitz der PERFECT Holding GmbH vereinbart. 22. Schlussbestimmungen Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, soweit gesetzlich zulässig.